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»– FAQs: Visum und Remonstration –
Ihr Recht auf Einreise nach DeutschlandWas ist ein Visum?
Ein Visum ist die Erlaubnis zur Einreise und zum Aufenthalt in einem anderen Land. Es ist abhängig von Ihrer Nationalität und Ihrem Reiseziel erforderlich und kann elektronisch oder in Ihrem Reisepass ausgestellt werden. Ein Visum ist zeitlich begrenzt und nach Ablauf muss ein neues beantragt werden.
Wie beantrage ich ein Visum?
Persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung, z.B. Botschaft oder Generalkonsulat. Erforderliche Dokumente variieren, umfassen jedoch immer ein ausgefülltes Antragsformular, einen gültigen Reisepass, biometrische Passfotos und die Visumgebühr.
Wer entscheidet über das Visum?
Die Entscheidung trifft die deutsche Botschaft bzw. das deutsche Generalkonsulat. Die Zentrale des Auswärtigen Amtes ist nicht beteiligt.
Welche Arten von Visa gibt es?
Schengen-Visum: Für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum.
Nationales Visum: Für längere Aufenthalte, z.B. Studium, Arbeit, Familie.
Transitvisum: Für die Durchreise ohne Aufenthalt.
Welche Personen benötigen kein Visum für Deutschland?
EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Länder mit bilateralen Einreiseabkommen. Details auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Was tun, wenn Ihr Schengen-Visum abgelehnt wird?
Eine Promonstration ist möglich. Gegen die Ablehnung legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch bei der Auslandsvertretung ein. Sollte sich die Ablehnung erneut wiederholen, kann Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.
Mit deutschem Schengen-Visum weiterreisen?
Ja, das Visum gilt für alle Schengen-Staaten.
Wann erhalte ich ein Visum mit der 15-tägigen Zusatzfrist?
Beim Abschluss einer Krankenversicherung für einen längeren Zeitraum. Beispiel: Reise ab dem 5. Juni. bis 15.06. Versicherungspflicht vom 5. bis 30. Juni
Meine Bewerbung wurde abgelehnt, was kann ich tun?
Remonstrieren Sie innerhalb eines Monats schriftlich bei der Auslandsvertretung. Bei erneuter Ablehnung können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Was ist eine Remonstration?
Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Ablehnung Ihres Visumantrags für Deutschland. Sie sollten sich jedoch von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der Ihren Fall individuell prüfen und eine entsprechende Klageschrift in deutscher Sprache verfassen kann.
Voraussetzungen für eine Remonstration✅ Nationaler Visumantrag (z.B. Familie, Studium, Arbeit)✅ Ablehnung des Antrags✅ Unzufriedenheit mit der Entscheidung
Wie funktioniert eine Remonstration?✅ Schriftliche Remonstration bei der Visastelle✅ Darlegung der Gründe für den Widerspruch✅ Vorlage relevanter Informationen und Argumente✅ Frist: 1 Monat nach Ablehnungsbescheid
Mögliche Ergebnisse einer Remonstration
Rechtsanwaltskosten bleiben gleich. Zusätzliche Kosten können nur für Auslagen entstehen.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Visum erteilt wird?
Es gibt keine Garantie. Die Entscheidung liegt bei der Auslandsvertretung.
Was tun, wenn Sie einen Fehler in Ihrem Visum entdecken?Überprüfen Sie sofort nach Erhalt. Wenn Sie es später entdecken, kommen Sie zur Informationsstunde.
Warum wurde mein Visum abgelehnt?
Gründe für den Ablehnungsbescheid. Protest oder Klage sind mögliche Schritte.
Was tun, wenn das Visum abgelehnt wird?
Einspruch innerhalb von vier Wochen oder Einreichung beim Verwaltungsgericht Berlin.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Remonstration?
Individuell. Wirtschaftliche Wurzeln im Heimatland erhöhen die Chancen.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Remonstration?
Die Erfolgsaussichten einer Remonstration hängen immer vom Einzelfall ab. Je stärker Sie in Ihrem Heimatland verwurzelt sind, desto höher sind Ihre Chancen, das Visum zu erhalten. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, ob das Visum aus sachlichen Gründen abgelehnt wurde, z.B. B. aufgrund eines fehlenden Reisezwecks.
Remonstrationsbescheid negativ: Was tun?
Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, sollten Sie den Rat eines Anwalts einholen. Sie können Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Remonstration einschätzen und Ihnen bei der Ausarbeitung einer Begründung für die Remonstration helfen. Eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin ist die letzte Möglichkeit.
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