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Nehmen Sie einfach hier direkten Kontakt mit uns auf und übersenden Sie uns betreffende Unterlagen. Unser Service steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, anwaltliches Erstgespräch unverbindlich und kostenfrei, telefonischer Kontakt auf Deutsch und auf Iranisch, auf Deutsch unter +49 (0)30 - 2332 0062 und auf Iranisch unter +98 (0)912 - 4411 007.
» Schnelle Hilfe für VisaVisum & Visa Angelegenheiten: Professionelle Beratung für Ihr Visum nach Deutschland✅ Unser Service steht Ihnen jederzeit zur Verfügung✅ Anwaltliches Erstgespräch unverbindlich und kostenfrei✅ Telefonischer Kontakt unter
»– Leistungen im Überblick: schnelle Hilfe für Visa –
- Visum & Visa Angelegenheiten -Professionelle Beratung für Ihr Visum nach Deutschland
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Visum-Beratung für den Iran
✅ Klärung des passenden Visum-Typs✅ Unterstützung bei der Antragsstellung✅ Einschätzung der Erfolgsaussichten
Remonstration und Klagebegleitung
✅ Professionelle Unterstützung bei Ablehnung✅ Einleitung von Remonstrations- und Klageverfahren✅ Optimal abgestimmte Handlungsempfehlungen
Visa-Management für Vielreisende
✅ Nachhaltige Planung für langfristige Visum-Anforderungen✅ Vermeidung von Visa-Problemen durch strategisches Management
Kontakt und Informationsaustausch
✅ Zusendung detaillierter Informationen zu Ihrem Anliegen✅ Abfrage weiterer benötigter Informationen
Telefonische Erstberatung
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Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse unserer spezialisierten Anwälte, Herr Seyed Ahmad-Ali Yazdanbakhsch und Herr Dietrich Rudorff. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind hier, um Ihnen bei Ihren Visa-Fragen und Herausforderungen zu helfen!
»– Remonstrationsverfahren für Ihren Visumantrag –
Erläuterung des Remonstrationsverfahrens und der Gründe für Ihre Einspruch.Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde und Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und eine erneute Prüfung Ihres Antrags zu beantragen. Dieses Verfahren wird als Remonstrationsverfahren bezeichnet. Im Folgenden erhalten Sie eine Anleitung zur Erstellung des Remonstrationsschreibens.
Erforderliche Informationen für das RemonstrationsschreibenName, VornameGeburtsdatum und GeburtsortPassnummerDatum der AblehnungNummer des AntragsAdresse (Straße, Haus, Wohnung, Stadt/Dorf/Quartier, Bezirk, Region)Faxnummer und E-Mail-Adresse (falls vorhanden)Ihre persönliche UnterschriftEinspruch einer dritten Person:Falls eine dritte Person Einspruch einlegt, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die mit Ihrer eigenen Unterschrift versehen sein muss.
Inhalt des Remonstrationsschreibens:Bitte geben Sie detailliert den Zweck Ihrer Reise nach Deutschland an sowie die Gründe, warum dieser Aufenthalt für Sie wichtig ist. Erklären Sie ausführlich, warum Sie die Ablehnung für unbegründet halten. Bei Bedarf können Sie zusätzliche Unterlagen beifügen.
Sprache des Remonstrationsschreibens:Bei Schengen-Visa werden von Ihnen persönlich verfasste Anträge in französischer oder englischer Sprache akzeptiert. Einsprüche gegen die Verweigerung eines nationalen Visums werden nur in deutscher Sprache akzeptiert.
Hinweis:Reklamationen, die die oben aufgeführten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht bearbeitet.
Rückmeldung nach der Prüfung:Nach der Prüfung wird sich die Botschaft mit Ihnen in Verbindung setzen oder Sie erhalten eine schriftliche Antwort von der Visastelle. Fragen zum aktuellen Stand können nicht beantwortet werden.
Rücksprache mit einem Reisebüro oder Handelsunternehmen:Für die Erstellung des Remonstrationsschreibens ist keine Rücksprache mit einem Reisebüro oder einem Handelsunternehmen erforderlich.
Wir hoffen, dass diese Anleitung Ihnen bei der Erstellung Ihres Remonstrationsschreibens hilfreich ist. Bitte beachten Sie, dass das Remonstrationsverfahren innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsschreibens beantragt werden muss.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und Sie haben hier jederzeit die Möglichkeit, uns mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren und zu beauftragen.
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